Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293;Rechtssatz
§ 293 BAO bietet keine Rechtsgrundlage dafür, den rechtsverbindlichen (normativen) Gehalt und damit die Substanz eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides zu verändern. Solcherart kommt einer im Spruch des Berichtigungsbescheides aufscheinenden Wiederholungsformel, "im übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen", keine rechtserhebliche Bedeutung zu.Paragraph 293, BAO bietet keine Rechtsgrundlage dafür, den rechtsverbindlichen (normativen) Gehalt und damit die Substanz eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides zu verändern. Solcherart kommt einer im Spruch des Berichtigungsbescheides aufscheinenden Wiederholungsformel, "im übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen", keine rechtserhebliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002651.X01Im RIS seit
31.10.1979