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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Verwaltungsbehörden den rechtsverbindlichen (normativen) Inhalt ihres Spruches auf die Meldung von Straßenaufsichtsorganen stützen dürfen, insolange dieses Beweismittel ausreichend scheint und nicht etwa besondere Bedenken dagegen geltend gemacht werden.
Schlagworte
Ermittlungsverfahren Allgemein freie Beweiswürdigung Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979002090.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2015