RS Vwgh 1979/11/7 2065/79

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Veröffentlicht am 07.11.1979
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §68 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0174/58 B 2. April 1958 VwSlg 4628 A/1958 RS 4

Stammrechtssatz

Der im § 68 Abs 7 AVG 1950 ausgesprochene Grundsatz, daß auf die Ausübung der Behörde gemäß den Absätzen 2 bis 4 leg cit zustehenden Abänderungs- und Behebungsrechtes niemanden ein Anspruch zustehe, hat auch allgemein für den Bereich der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit überhaupt zu gelten. (Hinweis auf B vom 31.10.1951, Zl. 0649/51 und vom 8.1.1953, Zl. 3142/52)Der im Paragraph 68, Absatz 7, AVG 1950 ausgesprochene Grundsatz, daß auf die Ausübung der Behörde gemäß den Absätzen 2 bis 4 leg cit zustehenden Abänderungs- und Behebungsrechtes niemanden ein Anspruch zustehe, hat auch allgemein für den Bereich der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit überhaupt zu gelten. (Hinweis auf B vom 31.10.1951, Zl. 0649/51 und vom 8.1.1953, Zl. 3142/52)

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Bescheidcharakter von auf AVG §68 Abs1 gestützten Erledigungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979002065.X01

Im RIS seit

11.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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