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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ASVG §76 Abs2 idF geändert durch BGBl 1980/585Rechtssatz
Der Anspruch auf Krankenhilfe nach § 16 Wr. SozialhilfeG umfasst nicht auch den Anspruch darauf, dass der Sozialhilfeträger dem Hilfesuchenden die Beiträge zur freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung zahle. Ein solcher Anspruch ist bei Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Falle eines Antrages nach § 76 Abs 2 ASVG außer Betracht zu lassen.Der Anspruch auf Krankenhilfe nach Paragraph 16, Wr. SozialhilfeG umfasst nicht auch den Anspruch darauf, dass der Sozialhilfeträger dem Hilfesuchenden die Beiträge zur freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung zahle. Ein solcher Anspruch ist bei Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Falle eines Antrages nach Paragraph 76, Absatz 2, ASVG außer Betracht zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001413.X01Im RIS seit
08.10.2003Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023