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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1980/10, S 403;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1961/12/07 0017/60 2Stammrechtssatz
Die Bestimmung über die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bietet keinesfalls die Rechtsgrundlage für Änderungen des Bescheides, die sich aus einer in wesentlichen Punkten abweichenden Sachverhaltsannahme und aus einer grundsätzlich abweichenden rechtlichen Beurteilung ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001429.X03Im RIS seit
28.11.1979Zuletzt aktualisiert am
23.05.2013