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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Die VwBeh hat die Frage einer verhinderten Rückkehr auch dann zu prüfen, wenn sie der Meinung ist, daß die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes als Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht nachweisbar sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001755.X04Im RIS seit
24.06.2003