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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §210 Abs1;Rechtssatz
Unter "rückständigen Vorauszahlungen" iSd § 21 Abs 5 UStG 1972 sind die Vorauszahlungsbeträge zu verstehen, die zwar vorangemeldet oder bescheidmäßig festgesetzt, aber nicht entrichtet worden sind.Unter "rückständigen Vorauszahlungen" iSd Paragraph 21, Absatz 5, UStG 1972 sind die Vorauszahlungsbeträge zu verstehen, die zwar vorangemeldet oder bescheidmäßig festgesetzt, aber nicht entrichtet worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003133.X02Im RIS seit
03.12.1979