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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §210 Abs1;Rechtssatz
Die Fälligkeitsregel des § 21 Abs 1 zweiter Satz UStG 1972 bezieht sich auf die in der Umsatzsteuervoranmeldung berechnete Vorauszahlung.Die Fälligkeitsregel des Paragraph 21, Absatz eins, zweiter Satz UStG 1972 bezieht sich auf die in der Umsatzsteuervoranmeldung berechnete Vorauszahlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978003133.X01Im RIS seit
03.12.1979