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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53 Abs3;Rechtssatz
In die Bauklasse 2 fallen nur Gebäude (Gebäudeteile), in denen der unmittelbare technische Fabrikationsvorgang stattfindet. Daß ohne die Gebäude (Gebäudeteile) und die darin ausgeübten Tätigkeiten die Fabrikation nicht erfolgen könnte, reicht für die Zuordnung in die Bauklasse 2 nicht aus, denn nicht die Unentbehrlichkeit der Räume im Rahmen einer Fabrikation, sondern ihre unmittelbare Verwendung für die Fabrikation bestimmt die Zugehörigkeit zu Bauklasse 2.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001143.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.12.2015