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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Die Frage, ob ein elektronisches Lichtschrankenmeßgerät durch heftiges Schneetreiben oder deswegen, weil es in der Nähe eines Hydranten aufgestellt ist, in Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden kann, ist Gegenstand des Beweises durch einen Sachverständigen auf dem Gebiete der Technik und kann nicht allein mit gewonnenen Erfahrungen der dieses Gerät Bedienenden beantwortet werden.
Schlagworte
Feststellen der Geschwindigkeit Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverständiger TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002516.X01Im RIS seit
01.08.2003