RS Vwgh 1979/12/13 1119/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1979
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1363/69 E 19. Juni 1970 VwSlg 7821 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verletzung bestehender Rechte (§ 12 WRG 1959) kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist, während die bloße Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit einer Beeinträchtigung für den Nachweis einer Verletzung von Rechten nicht ausreichen kann (Hinweis E 24.2.1966, 1229/65 - Hier: Durch den Autobahnbau bedingte Ableitung der Schwechathochwässer auf Ackergrundstücke).Eine Verletzung bestehender Rechte (Paragraph 12, WRG 1959) kann nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass im Ermittlungsverfahren eine zu erwartende Beeinträchtigung solcher Rechte, hervorgerufen durch das zur Bewilligung stehende Vorhaben, einwandfrei hervorgekommen ist, während die bloße Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit einer Beeinträchtigung für den Nachweis einer Verletzung von Rechten nicht ausreichen kann (Hinweis E 24.2.1966, 1229/65 - Hier: Durch den Autobahnbau bedingte Ableitung der Schwechathochwässer auf Ackergrundstücke).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978001119.X03

Im RIS seit

10.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten