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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §44 Abs1;Beachte
Besprechung in: SozSi 1980, S 268;Rechtssatz
§ 44 Abs 1 ASVG bzw § 49 Abs 1 ASVG stellen es auf den Anspruchslohn ab, also auf seinen Lohn, auf den der einzelne Dienstnehmer Anspruch hat. Auszahlungsmodalitäten können diesen Anspruch nicht ändern.Paragraph 44, Absatz eins, ASVG bzw Paragraph 49, Absatz eins, ASVG stellen es auf den Anspruchslohn ab, also auf seinen Lohn, auf den der einzelne Dienstnehmer Anspruch hat. Auszahlungsmodalitäten können diesen Anspruch nicht ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976000677.X02Im RIS seit
30.04.2003Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009