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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1357/64 E 29. Jänner 1965 VwSlg 6568 A/1965 RS 1Stammrechtssatz
Der Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft ist dann nicht als Einkommen zu werten, wenn er für den Bau einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes verwendet wird, vorausgesetzt, daß die aus dem Verkauf der Liegenschaft stammenden Geldmittel nur in einem solchen Ausmaß für den angeführten Zweck verwendet werden, als dies unter Berücksichtigung der Größe der Familie, der örtlichen Gegebenheiten und des ortsüblichen Ausmaßes unbedingt notwendig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002188.X05Im RIS seit
20.08.2003