Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs3;Rechtssatz
Haben innerhalb eines Rahmens von 10 % Indexschwankungen unberücksichtigt zu bleiben, kann nicht ohne weiteres von einem schwankenden Einkommen gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002188.X04Im RIS seit
20.08.2003