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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1038/74 E 20. Dezember 1974 VwSlg 8734 A/1974 RS 1Stammrechtssatz
Der Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 13 Abs 1 KOVG und damit der Beurteilung dieses Kapitalvermögens als Ertragsquelle steht der Umstand nicht entgegen, dass das Kapitalvermögen aus der Veräußerung von Privatvermögen (hier: aus dem Verkauf eines Einfamilienhauses) stammt (Vermögensumschichtung; Hinweis E 9.9.1955, 358/53, VwSlg 3813 A/1955).Der Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG und damit der Beurteilung dieses Kapitalvermögens als Ertragsquelle steht der Umstand nicht entgegen, dass das Kapitalvermögen aus der Veräußerung von Privatvermögen (hier: aus dem Verkauf eines Einfamilienhauses) stammt (Vermögensumschichtung; Hinweis E 9.9.1955, 358/53, VwSlg 3813 A/1955).
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002188.X01Im RIS seit
20.08.2003