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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §192;Rechtssatz
Der iZm der Bezeichnung von Einkünften erfolgte Hinweis auf § 32 Z 1 EStG 1972 besagt für sich allein noch nicht, daß es sich bei diesen Einkünften um solche handelt, die gemäß § 37 EStG 1972 begünstigt sind.Der iZm der Bezeichnung von Einkünften erfolgte Hinweis auf Paragraph 32, Ziffer eins, EStG 1972 besagt für sich allein noch nicht, daß es sich bei diesen Einkünften um solche handelt, die gemäß Paragraph 37, EStG 1972 begünstigt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000958.X02Im RIS seit
17.12.1979