Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §192;Rechtssatz
§ 192 BAO, wonach die in einem Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde zu legen sind, gilt auch für die Feststellung, ob in den Einkünften solche enthalten sind, die gemäß § 37 EStG 1972 begünstigt sind.Paragraph 192, BAO, wonach die in einem Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde zu legen sind, gilt auch für die Feststellung, ob in den Einkünften solche enthalten sind, die gemäß Paragraph 37, EStG 1972 begünstigt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000958.X01Im RIS seit
17.12.1979