Index
L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
B-VG Art20;Beachte
Besprechung in: ÖffD 7-8/1980, S 39;Rechtssatz
Unter "strafgesetzlichen Vorschriften" sind seit dem Inkrafttreten des StGB jedenfalls die in diesem Bundesgestz enthaltenen Vorschriften zu verstehen. Daraus folgt, daß auch "echte Beamtendelikte" unter diesen Begriff fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978000555.X01Im RIS seit
23.09.2003