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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für die Beschwerdeführung vor dem Verwaltungsgerichtshof ist, dass ein Bescheid überhaupt erlassen wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150027.X04Im RIS seit
09.07.2007