RS Vwgh 2007/3/29 2006/15/0027

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Beschwerdeführung vor dem Verwaltungsgerichtshof ist, dass ein Bescheid überhaupt erlassen wurde.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150027.X04

Im RIS seit

09.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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