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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8 impl;Rechtssatz
Wer in einem wasserrechtlichen Verfahren keine Parteistellung hat, kann die Wahrung öffentlicher Interessen nicht mit Erfolg geltend machen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979002644.X01Im RIS seit
08.01.2004