Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §90 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1980/11, S 449;Rechtssatz
Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist das abgesonderte Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, wenn keine abschließende Sachentscheidung mehr zu ergehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001879.X01Im RIS seit
27.06.2003