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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §90 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1980/11, S 449 mit Glosse;Rechtssatz
Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist das abgesonderte Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, wenn keine abschließende Sachentscheidung mehr zu ergehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1977001879.X01Im RIS seit
21.01.1980Zuletzt aktualisiert am
22.05.2013