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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs5;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß ein dem Versorgungsberechtigten auf Grund eines Testamentes (der Ehefrau) zustehendes Ausgedinge nach § 13 Abs 9 zu bewerten, nicht nach § 13 Abs 5 vorzugehen ist.Ausführungen darüber, daß ein dem Versorgungsberechtigten auf Grund eines Testamentes (der Ehefrau) zustehendes Ausgedinge nach Paragraph 13, Absatz 9, zu bewerten, nicht nach Paragraph 13, Absatz 5, vorzugehen ist.
Schlagworte
Leidenszustand Maßgebende Veränderung Veränderungen der EinkommensverhältnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1977001226.X01Im RIS seit
25.07.2003