RS Vwgh 1980/1/22 1967/79

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Veröffentlicht am 22.01.1980
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn die BerBeh den Strafbescheid aufhebt, aber nicht ausdrücklich die Einstellung des Verfahrens verfügt, ist der Bfr hiedurch nicht beschwert.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001967.X01

Im RIS seit

05.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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