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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §135 Abs1;Rechtssatz
Dem Verschulden des Abgabepflichtigen an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärungen ist das Verschulden seines Vertreters gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003411.X04Im RIS seit
25.01.1980Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009