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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §134;Rechtssatz
Hat die Abgabenbehörde einem Ansuchen um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung unter Nachfristsetzung nicht stattgegeben, so stellt eine weitere Fristverlängerung eine Erstreckung der Nachfrist dar. Der Antrag auf neuerliche Firsterstreckung kann dann ohne Nachfrist abgelehnt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003411.X03Im RIS seit
25.01.1980Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009