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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §134;Rechtssatz
Erlaßmäßige Fristenregelungen des BMF für Wirtschaftstreuhänder sind für die Frage, ob eine Abgabenerklärung objektiv verspätet eingebracht wurde, ohne Belang. Eine solche Fristenregelung kann allerdings die Verspätung entschuldbar machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003411.X02Im RIS seit
25.01.1980Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009