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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litc;Rechtssatz
Hat die Ehefrau auf ihren Namen Wertpapiere begünstigt erworben, so kann aus dem Umstand ALLEIN, daß die Mittel hiefür aus einem vom Ehemann angeblich gegebenen Darlehen aufgebracht worden sind, nicht geschlossen werden, die Ehefrau hätte die Anschaffung nicht auch auf ihre Rechnung getätigt. Die Begünstigung stünde der Ehefrau in einem solchen Fall nur dann nicht zu, und die gewährte Steuererstattung wäre zurückzufordern, wenn festgestellt wäre, daß die Ehefrau die Wertpapiere treuhändig für den Ehemann erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000801.X01Im RIS seit
25.01.1980Zuletzt aktualisiert am
05.09.2008