RS Vwgh 1980/1/28 0801/79

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Veröffentlicht am 28.01.1980
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litc;
EStG 1972 §107;

Rechtssatz

Hat die Ehefrau auf ihren Namen Wertpapiere begünstigt erworben, so kann aus dem Umstand ALLEIN, daß die Mittel hiefür aus einem vom Ehemann angeblich gegebenen Darlehen aufgebracht worden sind, nicht geschlossen werden, die Ehefrau hätte die Anschaffung nicht auch auf ihre Rechnung getätigt. Die Begünstigung stünde der Ehefrau in einem solchen Fall nur dann nicht zu, und die gewährte Steuererstattung wäre zurückzufordern, wenn festgestellt wäre, daß die Ehefrau die Wertpapiere treuhändig für den Ehemann erworben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000801.X01

Im RIS seit

25.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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