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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Es ist der Behörde nicht verwehrt, die örtlichen Grenzen des bei der Prüfung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes zu berücksichtigenden Gebietes unter Bedachtnahme auf die jeweils in Betracht kommenden örtlichen Verhältnisse zu ziehen (Hinweis E 22.11.1966, 1782/65 rs2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000018.X01Im RIS seit
10.09.2003