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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1168/77 E 8. November 1977 VwSlg 5183 F/1977 RS 4Stammrechtssatz
Die Verfahrensrüge einer Partei, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst im Verfahren vor dem VwGH das Verwaltungsverfahren als mangelhaft zu bekämpfen, an dem sie trotz gebotener Gelegenheit nicht gehörig mitgewirkt hat, hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung als nicht zielführend erachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003132.X14Im RIS seit
11.02.1980