RS Vwgh 1980/2/11 3132/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.1980
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

a) Auch eine protokollierte Einzelfima kann von einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes betrieben werden.

b) Die Begründung bedarf der diesbezüglichen Willenseinigung der Beteiligten.

c) Zur Annahme einer stillschweigend vereinbarten Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes sind zivilrechtliche Willensäußerungen beider Ehegatten erforderlich, die mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an ihrer diesbezüglichen Absicht zu zweifeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978003132.X11

Im RIS seit

11.02.1980
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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