RS Vwgh 1980/2/12 2922/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.02.1980
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
  1. LMG 1975 § 74 gültig von 21.01.2006 bis 31.12.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 130/2015
  2. LMG 1975 § 74 gültig von 15.08.2003 bis 20.01.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2003
  3. LMG 1975 § 74 gültig von 01.01.2002 bis 14.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  4. LMG 1975 § 74 gültig von 01.10.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2000
  5. LMG 1975 § 74 gültig von 01.05.1998 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/1998
  6. LMG 1975 § 74 gültig von 01.07.1975 bis 30.04.1998

Rechtssatz

Zur Beantwortung der Frage, ob eine Falschbezeichnung iSd § 8 lit f LMG 1975 durch die Verwendung des Ausdruckes "Frankfurter" (im Hinblick auf die zu geringe Länge von Würsten) vorliegt, ist zu untersuchen, ob die Verwendung dieser Bezeichnung im betreffenden Fall zur Irreführung, also zur Herbeiführung einer unrichtigen Vorstellung von der Wirklichkeit in Ansehung der Länge der Würste, unter Rücksichtnahme darauf, in welchem Zusammenhang und in welcher Weise die Bezeichnung gebraucht wurde, bei den durch die Bezeichnung angesprochenen Verkehrskreisen geeignet war.Zur Beantwortung der Frage, ob eine Falschbezeichnung iSd Paragraph 8, Litera f, LMG 1975 durch die Verwendung des Ausdruckes "Frankfurter" (im Hinblick auf die zu geringe Länge von Würsten) vorliegt, ist zu untersuchen, ob die Verwendung dieser Bezeichnung im betreffenden Fall zur Irreführung, also zur Herbeiführung einer unrichtigen Vorstellung von der Wirklichkeit in Ansehung der Länge der Würste, unter Rücksichtnahme darauf, in welchem Zusammenhang und in welcher Weise die Bezeichnung gebraucht wurde, bei den durch die Bezeichnung angesprochenen Verkehrskreisen geeignet war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002922.X03

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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