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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litc;Rechtssatz
Sind nach der Erwartung auch nur eines nicht unerheblichen Teiles der angesprochenen Verkehrskreise unter "Frankfurtern" nur Würste mit einer Länge, die wesentlich über der von 8 cm liegt, zu verstehen, so stellt die Länge der Würste einen iSd § 8 lit f LMG 1975 wesentlichen Umstand dar.Sind nach der Erwartung auch nur eines nicht unerheblichen Teiles der angesprochenen Verkehrskreise unter "Frankfurtern" nur Würste mit einer Länge, die wesentlich über der von 8 cm liegt, zu verstehen, so stellt die Länge der Würste einen iSd Paragraph 8, Litera f, LMG 1975 wesentlichen Umstand dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002922.X02Im RIS seit
22.01.2004