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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §7 Abs1 litc;Rechtssatz
Die falsche Bezeichnung eines Lebensmittels wird nicht in § 7 Abs 1 LMG 1975, der das Inverkehrbringen unter den dort genannten Voraussetzungen verbietet, sondern in § 74 Abs 1 LMG 1975 zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung erklärt.Die falsche Bezeichnung eines Lebensmittels wird nicht in Paragraph 7, Absatz eins, LMG 1975, der das Inverkehrbringen unter den dort genannten Voraussetzungen verbietet, sondern in Paragraph 74, Absatz eins, LMG 1975 zum Tatbild einer Verwaltungsübertretung erklärt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002922.X01Im RIS seit
22.01.2004