RS Vwgh 2007/3/29 2005/16/0095

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
BAO §238 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0155 E 16. Dezember 2003 RS 1 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005160095.X03

Im RIS seit

17.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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