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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, welche Wirkung es hat, wenn nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist ein Bediensteter des VwGH ohne richterlichen Auftrag die unterbliebene Behebung eines Gebrechens urgiert.
Schlagworte
FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003159.X01Im RIS seit
28.01.2004