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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0708/77 E 19. Oktober 1979 VwSlg 9949 A/1979 RS 1Stammrechtssatz
Eine nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen gezahlte pauschale Abgeltung kann deshalb grundsätzlich nicht als ein Auslagenersatz nach § 49 Abs 3 Z 1 ASVG angesehen werden, weil der nach dem Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift notwendige unmittelbare und nachweisbare Zusammenhang zwischen Ausgaben und dem Ersatz fehlt.Eine nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen gezahlte pauschale Abgeltung kann deshalb grundsätzlich nicht als ein Auslagenersatz nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG angesehen werden, weil der nach dem Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift notwendige unmittelbare und nachweisbare Zusammenhang zwischen Ausgaben und dem Ersatz fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1977002290.X06Im RIS seit
28.07.2003