RS Vwgh 2007/3/29 2005/16/0095

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §238 Abs2;

Rechtssatz

Neben den im Gesetz selbst beispielsweise aufgezählten Maßnahmen (Mahnung, Vollstreckungsmaßnahmen, Bewilligung einer Zahlungserleichterung, Erlassung eines Haftungsbescheides) sind Unterbrechungshandlungen etwa eine zur Durchsetzung eines Abgabenanspruches an die zuständige Behörde gerichtete Meldeanfrage der Finanzbehörde, der der Aufenthalt der Steuerpflichtigen unbekannt ist (vgl. das Erkenntnis vom 24. Oktober 2002, Zl. 2000/15/0141), sowie an den Abgabenpflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen und Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen und Beweismitteln (vgl. das Erkenntnis vom 3. November 1994, Zl. 93/15/0010). Weitere Beispiele für Unterbrechungshandlungen (Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen, Amtshilfeersuchen, Sicherstellungsaufträge, Vollstreckungsbescheide, Widerruf von Zahlungserleichterungen, Zahlungsaufforderungen) finden sich jeweils mit Judikatur- bzw. Literaturnachweisen bei Ritz, BAO-Kommentar3, 720.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005160095.X02

Im RIS seit

17.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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