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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §238 Abs2;Rechtssatz
Unterbrechungshandlungen wirken anspruchsbezogen, unterbrechen also die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegenüber wem sich solche Amtshandlungen richten (vgl Ritz, BAO3, § 238 Tz 18).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005150116.X02Im RIS seit
08.05.2007