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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §11;Rechtssatz
Aussage, daß die Verweigerung einer Sicherungsbescheinigung dadurch konkret zu begründen ist, daß aufgezeigt wird, auf welche konkreten ökonomischen, demoskopischen oder sonstigen rechtserheblichen Daten die Verweigerung gegründet wird, nicht hingegen reicht der Hinweis darauf aus, daß die Sozialpartner angesichts der gegebenen arbeitsmarktpolitischen Situation allg. eine weitere Zunahme der Ausländerbeschäftigung für unerwünscht halten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003297.X01Im RIS seit
02.02.2004