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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1946 §134 Abs1 idF vor 1978/279;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1358/77 E 5. Dezember 1977 RS 1 (hier: Auch ein Sachverständigengutachten enthebt die Behörde nicht von der Prüfung der Frage, ob im konkreten Einzelfall durch die verwendete Folie das Kennzeichen unlesbar war.Stammrechtssatz
Ausführungen darüber, daß die abstrakt zu lösende Frage, ob durch eine Plastikfolie das Kennzeichen eines Kfz ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, nicht auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung allein, sondern nur unter Zuhilfenahme des Wissens eines Sachverständigen gelöst werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001049.X02Im RIS seit
07.10.2003