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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Die Frage des Bedarfes nach einem Unternehmen des Taxigewerbes (§ 5 Abs 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes in Verbindung mit § 25 Abs 4 GewO 1973) ist von der Prüfung der Frage, wer für ein solches Unternehmen die Konzession erhalten soll, zu trennen.Die Frage des Bedarfes nach einem Unternehmen des Taxigewerbes (Paragraph 5, Absatz eins, des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes in Verbindung mit Paragraph 25, Absatz 4, GewO 1973) ist von der Prüfung der Frage, wer für ein solches Unternehmen die Konzession erhalten soll, zu trennen.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978003407.X02Im RIS seit
08.10.2003