RS Vwgh 2007/3/29 2005/16/0108

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP19 idF 1976/668;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/15/0005 E 21. Mai 1981 VwSlg 5590 F/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Das Gebührenrecht hat jene zivilrechtlichen Kreditverträge zum Gegenstand, die dem Kreditnehmer die Möglichkeit zu einer Fremdfinanzierung privater oder betrieblicher Bedürfnisse aus vertraglich hiefür bereitgestellten Mitteln des Kreditgebers eröffnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005160108.X07

Im RIS seit

17.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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