RS Vwgh 1980/3/7 0064/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1980
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine von einer Partei vorgenommene rechtliche Subsumtion vermag die Behörde nicht zu binden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979000064.X02

Im RIS seit

25.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten