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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §13 Z2;Beachte
Vorgeschichte: 1144/77 E 6. Februar 1978; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0190/67 E 26. März 1969 VwSlg 7540 A/1969 RS 2; 0099/67 E 2. September 1968 RS 3; (RIS: abgv)Rechtssatz
Wenn der VwGH gem § 41 Abs 1 VwGG 1965 an die Parteien eine Anfrage über einen Grund, der bei der Prüfung der Gesetzwidrigkeit des angefochtenen Bescheides, sei es für die Stattgebung, sei es für die Abweisung der Beschwerde, maßgebend sein könnte, gerichtet hat, ist er berechtigt, in seiner Entscheidung diesen Grund zu berücksichtigen, mögen sich die Parteien hiezu geäußert haben oder nicht.Wenn der VwGH gem Paragraph 41, Absatz eins, VwGG 1965 an die Parteien eine Anfrage über einen Grund, der bei der Prüfung der Gesetzwidrigkeit des angefochtenen Bescheides, sei es für die Stattgebung, sei es für die Abweisung der Beschwerde, maßgebend sein könnte, gerichtet hat, ist er berechtigt, in seiner Entscheidung diesen Grund zu berücksichtigen, mögen sich die Parteien hiezu geäußert haben oder nicht.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000654.X01Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014