RS Vwgh 2007/3/29 2005/15/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
KO §1 Abs1;
KO §3 Abs1;
KO §83 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0371 E 8. Februar 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (vgl den hg Beschluss vom 2. März 2006, 2006/15/0087, mwN).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150131.X02

Im RIS seit

09.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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