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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Dem Bfr ist kein Ersatz für Stempel zuzusprechen, wenn die dem VwGH vorgelegte Vollmacht bereits in anderen Verfahren verwendet worden ist.
Schlagworte
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf ErsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001617.X01Im RIS seit
20.10.2003Zuletzt aktualisiert am
26.04.2010