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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0137/74 E 27. November 1974 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Aufstellung von Grundsätzen für die Auswahl zwischen mehreren Konzessionswerbern verfolgt die Behörde den Zweck, jede persönliche Bevorzugung von vornherein auszuschließen. (Beschwerdeführer hat behauptet, es seien in seinen persönlichen Verhältnissen gelegene Gründe zu berücksichtigen gewesen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979001517.X01Im RIS seit
08.10.2003