RS Vwgh 2007/3/30 AW 2007/07/0016

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Veröffentlicht am 30.03.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §48 Abs2;
AWG 2002 §76 Abs2;
AWG 2002 §79 Abs2 Z13;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Auferlegung einer Sicherstellung gemäß § 76 Abs. 2 iVm § 48 Abs. 2 AWG 2002 - Der Bf wurde als Inhaberin einer Deponie zur Sicherstellung der Nachsorgeverpflichtungen aufgetragen, binnen vierzehn Tagen eine (in ihren Modalitäten näher umschriebene) wertgesicherte Bankgarantie mit einer Laufzeit bis (längstens) 31. Dezember 2046 in der Höhe von 20,4 Mio EUR zu erlegen. Der gegenständliche Bescheid ist insofern einem Vollzug zugänglich, als dessen Umsetzung (bei nicht fristgerechter Erfüllung) jedenfalls durch Strafsanktionen (§ 79 Abs. 2 Z 13 AWG 2002) erfolgen könnte.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007070016.A01

Im RIS seit

15.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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