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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §6 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2504/51 E 9. November 1953 RS 1Stammrechtssatz
Die Gefahr eines Terminverlustes trifft denjenigen, der bei der unzuständigen Behörde ein Anbringen gestellt hat.
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E 9.11.1953, 2504/51 #1
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979000212.X05Im RIS seit
27.03.1980Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011